· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Abgrenzung Arzneimittelversand und Botendienst durch Apotheken ‒ ein wieder aktuelles Thema
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Angesichts des Erstarkens ausländischer Versandapotheken nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 zur Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln versuchen deutsche Vor-Ort-Apotheken als Gegenpol Lieferdienste zu etablieren ‒ allein oder über ein Lieferdienstnetzwerk für Apotheken. Dabei ergeben sich viele Möglichkeiten, die aber auch an rechtliche Grenzen geraten. AH erläutert, was Apotheken beachten sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. |
Große Unterschiede zwischen Versandhandel und Botendienst
Amazon & Co. haben das Konsumverhalten der Verbraucher nachhaltig beeinflusst. Produkte für den täglichen Bedarf werden verstärkt online bestellt und dann ausgeliefert. Wenn man Umfragen Glauben schenkt, steht der Botendienst auf Platz 2 der wichtigsten Serviceleistungen der Apotheke. Lediglich der Notdienst steht in der Gunst der Apothekenkunden noch höher im Kurs. Den Vor-Ort-Apotheken bietet ein guter Lieferservice daher die Chance, sich im Wettbewerb gegenüber der lokalen Konkurrenz, aber auch gegenüber den Versandhandelsapotheken zu profilieren.
Dies führt zu der Frage: Was unterscheidet den Versandhandel mit Arzneimitteln im Kern vom örtlichen Botendienst? Am 14.12.2016 veröffentlichte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags einen Bericht „Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken“ (www.iww.de/s1845). Daraus geht hervor, dass erhebliche tatsächliche Unterschiede zwischen Versandhandel und Botendienst ‒ mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen ‒ bestehen.
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