19.04.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag
| Arbeitgeber können von einem erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Arbeitgeber ihr Verlangen noch nicht einmal sachlich begründen müssen (BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445) . |
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