· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Mit einer Anwesenheitsprämie den Krankenstand reduzieren: Das gilt es steuerlich zu wissen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Manche Apotheker wollen hohen Fehlzeiten mit einer Anwesenheitsprämie entgegenwirken. Sie soll einen Anreiz für Arbeitnehmer schaffen, sich nicht gleich über einen längeren Zeitraum krankschreiben zu lassen, wenn sie nicht ernsthaft erkrankt sind. Doch wie ist eine solche Prämie steuer- und beitragsrechtlich einzuordnen, wie muss sie vertraglich gestaltet sein und wann darf sie gekürzt werden? AH hat die Antworten. |
Das ist die Anwesenheitsprämie
Die Fehlzeiten ihrer Arbeitnehmer reduzieren, die Produktivität steigern und Kosten sparen ‒ das sind die Ziele, die Apotheker mit der Zahlung einer Anwesenheitsprämie erreichen wollen. Mit der als Sonderleistung ausgestalteten Prämie sollen gezielt solche Arbeitnehmer finanziell belohnt werden, die selten bis gar nicht krank sind. Ergo: Es soll ein Anreiz für die Anwesenheit geschaffen werden.
Wann, wie und in welcher Höhe die Prämie zu zahlen ist
Für die Anwesenheitsprämie gibt es keine Höchstgrenze. Der Apotheker kann also selbst über die Höhe entscheiden. Genauso kann er die Auszahlung frei regeln. In der Praxis haben sich aber zwei Modelle etabliert. Entweder zahlt der Apotheker
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