23.10.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Raucherpausen nicht vergüten
| Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten. Eine betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Raucherpausen über eine lange Zeit nicht zeitlich erfasst und keinen Lohn abgezogen hat ( Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.7.2015, Az. 7 Sa 131/15, Abruf- Nr. 179643 ). |
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