· Nachricht · Arbeitsrecht
Kein Anspruch auf ungeknicktes Arbeitszeugnis
| Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. So entschied es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 09.11.2017, Az. 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 ). |
Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.
Quelle: ID 45150965