· Nachricht · Arbeitsrecht
Kein Arbeitsunfall - Weg zur Nahrungsaufnahme im Home Office
| Ein Arbeitnehmer, der von seinem Telearbeitsplatz zur Küche geht, um sich Wasser zu holen, dabei ausrutscht und sich verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5.7.2016, Az. B 2 U 5/15 R, Abruf-Nr. 187328 ). |
Wichtig | Für das BSG führt zwar die arbeitsrechtliche Vereinbarung von Arbeit in einem Home Office zu einer Verlagerung von unternehmensbezogenen Verrichtungen in den häuslichen Bereich. Das nimmt einer Wohnung aber nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre. Der Arbeitgeber hat die dortigen Risiken nicht zu verantworten.
Quelle: ID 44225672