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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Neues Verfahren zur eAU seit dem 01.01.2023: Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

    von RAin Victoria Hahn und Rechtsreferendarin Helene Hoppe, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Seit dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wurde ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen. |

    Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

    Für das neue Verfahren der eAU

    • muss der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein,