· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Neues Verfahren zur eAU seit dem 01.01.2023: Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten
von RAin Victoria Hahn und Rechtsreferendarin Helene Hoppe, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Seit dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wurde ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen. |
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Für das neue Verfahren der eAU
- muss der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein,
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