Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Neuregelungen des Mutterschutzrechts: Das ist für die Apotheke besonders relevant

    von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, www.kanzlei-kuhlen.de

    | Das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ wurde nach 65 Jahren angepasst und am 29.05.2017 im Bundesanzeiger verkündet. Laut Grundgesetz hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Konkretisiert wird das Grundrecht während der Schwangerschaft durch das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz, MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Da Verstöße gegen diese Vorgaben als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden können, sollten Sie informiert sein. |

    Ausweitung des Personenkreises

    Ein wesentlicher Teil der Neuregelungen des MuSchG betrifft die Ausweitung des Personenkreises, für den das Gesetz Anwendung findet: Während bisher nur Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis standen oder Heimarbeit ausführten, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, wird sich dieser künftig auch auf „sonstige Personen ausdehnen, die in den unterschiedlichen Vertragskonstellationen zu Arbeitgebern, Auftraggebern, aber auch zu Institutionen stehen können“.

     

    Somit gelten die Regelungen des MuSchG für alle Frauen in einem Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet, mit oder ohne Probezeit, haupt- oder nebenberuflich oder auf 450-Euro-Basis abgeschlossen wurde. Neuerdings gelten sie auch für Ausbildungsverhältnisse und im Studium bzw. für den Bereich der Schule sowie unter bestimmten Voraussetzungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Das Gesetz ist somit grundsätzlich auch für Praktikantinnen anwendbar, soweit es sich um einen verpflichteten Bestandteil der Ausbildung handelt. Die Staatsangehörigkeit und der Familienstand spielen bei diesen Regelungen keine Rolle.