25.10.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzunterbrechung bestehen
| Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und nahezu unmittelbar darauf ein neues begründet, bilden die beiden Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich eine Einheit (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 20.10.2015, Az. 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ). |
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