· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Was gehört eigentlich alles zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?
| Sind Waschzeiten, etwa das Duschen nach getaner Arbeit, als Arbeitszeit zu werten? Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist das Waschen nur dann als Arbeitszeit einzustufen und zu vergüten, wenn es aus hygienischen Gründen zwingend notwendig ist. Dies sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber Dienstkleidung stellt und diese zum Reinigen auch im Betrieb bleibt (LAG Düsseldorf, bestandskräftiger Vergleich vom 3.8.2015, Az. 9 Sa 425/15, Abruf-Nr. 145172). |
Für andere mittelbare Arbeitszeiten gilt Folgendes:
- Bereitschaftsdienst ist stets zu vergüten.
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