· Nachricht · Arbeitsrecht
Wer während der Krankschreibung lange Partys feiert, kann fristlos gekündigt werden
| Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht [ArbG] Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22). |
Die Arbeitnehmerin war als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie war für Samstag, den 02.07.2022, und Sonntag, den 03.07.2022, zum Spätdienst eingeteilt. Für die Dienste meldete sie sich krank. In dieser Nacht fand an einem bekannten Veranstaltungsort die White Night Ibiza Party statt, auf der Fotos von der feiernden Klägerin entstanden. Diese fanden sich im WhatsApp-Status der Klägerin und auf der Website des Partyveranstalters. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Die Arbeitnehmerin klagte ‒ und verlor.