· Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei Patienten: Ärzte dürfen die Herstellung in der Apotheke veranlassen
| Schon seit vor knapp 800 Jahren der Staufenkaiser Friedrich II. durch das Edikt von Melfi die Trennung von Arzt- und Apothekerberuf gesetzlich festgelegt hat, gibt es eine klare Aufgabentrennung: Ärzte sollen an der Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln kein Geld verdienen. Dies ist allein Aufgabe des Apothekers, der seinerseits keine Heilkunde betreiben darf. So soll gewährleistet sein, dass keine unnötigen Therapien mit Arzneimitteln durchgeführt werden. Im Zuge der Kostendämpfungsmaßnahmen werden heute aber immer wieder Ausnahmen von dieser strikten Trennung diskutiert. Lesen Sie dazu „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 18. Dezember 2014)
Quelle: ID 43089274