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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Auch bei Vollabsetzung steht der Krankenkasse die Zuzahlung zu

    | Auch bei einer Retaxierung des ausgehändigten, aber nicht vom Leistungskatalog der GKV erfassten Arzneimittels kann der Versicherte mangels Sachleistung von der Krankenkasse nicht den Zuzahlungsbetrag zurückverlangen. Dies ist letztlich eine Konsequenz daraus, dass eine Krankenkasse gegen den Apotheker einen Rückzahlungsanspruch unter Einschluss der Zuzahlung des Versicherten hat, wenn sich herausstellt, dass der Apotheker das Arzneimittel unter Verstoß gegen Abgabevorschriften herausgegeben hat. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 erläutert das aktuelle Urteil des Sozialgerichts Altenburg - unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 22. April 2013)

    Quelle: ID 38675930