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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    BtM-Rezepte: Ärztliche Formfehler können noch im Einspruchsverfahren geheilt werden

    | Werden in der Apotheke vor der Arzneimittelabgabe formelle Fehler bei der Ausstellung eines Betäubungsmittelrezepts (BtM-Rezept) festgestellt, können diese Mängel unverzüglich beseitigt und das Rezept danach bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover steht dem Apotheker ein solches „Mängelbeseitigungsrecht“ nach einer Retaxation auch noch im Einspruchsverfahren zu. Die Einzelheiten dazu lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2012 unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 10. Dezember 2012)

    Quelle: ID 37089470