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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Unberechtigte Retaxation: Wer ersetzt dem Apotheker den Aufwand des Einspruchsverfahrens?

    | Unberechtigte Retaxationen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch bares Geld. Insbesondere bei der Retaxation von Verordnungen über hochpreisige Arzneimittel beauftragen Apotheker häufig einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung des Einspruchs. Erkennt die Krankenkasse den Einspruch an, stellt mancher Apotheker zu Recht die Frage, ob die GKV ihm gegenüber verpflichtet ist, die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt zu ersetzen. Was der Apotheker in diesen Fällen ersetzt verlangen kann, erläutert „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 18. Juli 2013)

    Quelle: ID 39980960