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  • 19.02.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8) als Fertigarzneimittel eingestuft

    | Ein Arzneimittel, das die Apotheke nur noch prüfen, umfüllen und kennzeichnen muss, bevor sie es an Verbraucher abgibt, unterliegt als Fertigarzneimittel der Zulassungspflicht nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG). Dabei führt die Verlagerung einfachster Herstellungstätigkeiten auf die Apotheke (z. B. Prüfen, Umfüllen und Kennzeichnen) nicht zum Eingreifen des Rezepturprivilegs (Verwaltungsgericht [VG] Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2024, Az. 26 K 736/23). |