18.12.2013 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht
Einstufung eines Produkts als Arzneimittel und Medizinprodukt ist in der Regel unzulässig
| Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Produkt innerhalb der Union gleichzeitig als Arzneimittel und als Medizinprodukt in Verkehr gebracht werden kann. Dabei stellten die Richter fest, dass eine Einstufung als Arzneimittel jedenfalls innerhalb desselben Mitgliedstaats grundsätzlich eine abweichende Klassifizierung als Medizinprodukt ausschließt (EuGH, Urteil vom 3.10.2013, Az. C-109/12, Abruf-Nr. 133762 ). |
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