· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Das Wichtigste zu „Flüchtlingsrezepten“ im Überblick
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Welche Regelungen gelten eigentlich für Rezepte von Flüchtlingen/Asylsuchenden und wo kann man diese im Einzelnen finden? AH gibt Auskunft zu den wichtigsten Problemstellungen. |
Gesetzliche Regelungen
Die Grundsätze der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Bei den Einzelheiten der Versorgung von Asylsuchenden in den Unterbringungseinrichtungen mit Mitteln nach §§ 31, 33 Sozialgesetzbuch (SGB) V durch öffentliche Apotheken, deren Inhaber einem der in der Vereinbarung genannten Apothekerverbände angehören, gibt es regional Unterschiede. Diese Vereinbarungen haben der bzw. die zuständigen Landesapothekerverbände und das betroffene Bundesland, vertreten durch eine Bezirksregierung, geschlossen.
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Im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) haben am 24. November 2015 der Apothekerverband Nordrhein e. V. und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. eine Vereinbarung mit dem Land NRW getroffen, die für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gilt. |
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