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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    DKG klagt gegen das Entlassmanagement

    | Mit dem neuen Entlassmanagement können auch Krankenhäuser den Patienten bei ihrer Entlassung für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen. Diese Neuerung sollte ab Sommer 2017 umgesetzt werden. Doch nun hat die Deutsche Krankenhausgesellschagft (DKG) Klage gegen den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement eingelegt, was die geplante Umsetzung infrage stellt. |

     

    Laut DKG müsse nicht jeder einzelne teil- oder vollstationär aufgenommene Patient Anspruch auf Entlassmanagement haben, sondern nur der, der es benötige. Sonst sei der bürokratische Aufwand mit Informationsgesprächen und zwei Formblättern pro Patient zu groß. Kritik wurde auch an dem Erfordernis einer lebenslangen Arztnummer (LANR) für die die Entlassrezepte ausstellenden Klinikärzte geübt.

    Quelle: ID 44519751