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  • 16.04.2015 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Vorsicht beim Aufstellen von „Indikationstischen“

    | Es verstößt gegen das Selbstbedienungsverbot, wenn vor der Bedientheke ein Tisch mit Leerschachteln apothekenpflichtiger Arzneimittel aufgestellt wird, die der Apothekenkunde dort frei auswählen und an der Theke gegen ein Original-Präparat eintauschen kann (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 6.11.2014, Az. 31 O 135/14, Urteil unter www.dejure.org ). |