16.04.2015 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Vorsicht beim Aufstellen von „Indikationstischen“
| Es verstößt gegen das Selbstbedienungsverbot, wenn vor der Bedientheke ein Tisch mit Leerschachteln apothekenpflichtiger Arzneimittel aufgestellt wird, die der Apothekenkunde dort frei auswählen und an der Theke gegen ein Original-Präparat eintauschen kann (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 6.11.2014, Az. 31 O 135/14, Urteil unter www.dejure.org ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig