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  • 23.04.2015 · Fachbeitrag · AVV-Gesetzesänderungen

    Original-/Import-Austausch trotz aut idem

    | Nach dem neuen § 4 Abs. 12 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (AVV-vdek) ist der Austausch von Original und Import trotz gesetztem aut-idem-Kreuz grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arzt auf der Verordnung vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen zu unterbleiben hat. |