Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Widerruf der Betriebserlaubnis für eine Apotheke wegen fehlender Zuverlässigkeit

    von RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

    | Das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig hat sich mit der Frage befasst, wann ein Apotheker nicht mehr die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese fehlt, wenn ein Apotheker wiederholt Verstöße gegen apotheken- und arzneimittelrechtliche Vorschriften begeht, er zudem rechtskräftig verurteilt wurde und sich erneut wegen Betrugsvorwürfen verantworten muss (VG Leipzig, Beschluss vom 17.05.2024, Az. 5 L 218/24). |

    Sachverhalt

    Ein Apotheker hat insgesamt sieben Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Apotheker begangen. Für diese Ordnungswidrigkeiten wurden Bußgeldbescheide erlassen. Diese ergingen u. a. wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Außerdem wurde dem Apotheker aufgegeben, einen weiteren Apotheker vertraglich an seine Apotheke zu binden und dies durch die Vorlage von Dienstplänen nachzuweisen. Da er dieser Weisung nicht nachkam, mussten Zwangsgelder gegen ihn festgesetzt werden.

     

    Er wurde im Jahr 2022 strafrechtlich verurteilt, weil er gefälschte Arzneimittel verkauft hatte. Im Jahr 2023 wurde er wegen Computerbetrugs verurteilt. In diesem Jahr wurde gegen ihn auch Anklage wegen Abrechnungsbetrugs zulasten der Krankenkassen erhoben, denn er hatte Leistungen abgerechnet, die er nicht hätte abrechnen dürfen.