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  • · Fachbeitrag · Datenschutzrecht

    Digitale Kundenbindung durch Apotheken-Apps: Behalten Sie den Datenschutz im Blick

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in den EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet auch die Apotheken, ihren Datenschutz kontinuierlich im Blick zu behalten. Das wiederum hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Kundenansprache. So ist z. B. davon abzuraten, WhatsApp für die Bestellung von Arzneimitteln einzusetzen. Aber was ist rechtlich überhaupt möglich und empfehlenswert, wenn man als Apotheke die Potenziale digitaler Kommunikation nutzen möchte? |

    Angebote und Anbieter von Apps

    In den letzten Jahren sind viele spezielle Anwendungen für Apothekenkunden auf den Markt gekommen, die sich erheblich in ihren Funktionsumfängen unterscheiden. Sie reichen von individuellen, für die einzelne Apotheke maßgeschneiderten Angeboten bis zu Angeboten „von der Stange“. Einige Apps bieten ein recht umfangreiches Spektrum an Funktionen an ‒ sie können als Generalisten bezeichnet werden. Andere konzentrieren sich auf bestimmte Funktionen und sind deshalb Spezialisten. In einer Maximalversion kann eine App über sehr viele Funktionen verfügen: von der Apothekensuche über das Einlösen und Versenden von Rezepten, das Therapiemanagement, unterschiedliche Formen der Kontaktaufnahme bis hin zu Onlineshops und Angeboten einzelner Apotheken.

     

    So vielfältig wie die Angebote sind die Anbieter. Die Apps stammen von