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BtM-Rezepte: Muss der Hinweis auf eine Gebrauchsanweisung wörtlich dem Gesetz entsprechen?
| Kleine Formfehler können bei Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezepten) nach wie vor der Anlass für Retaxationen auf null sein. So werden zum Beispiel Verordnungen angegriffen, bei denen der Zusatz „Gemäß schriftlicher Anweisung“ nur abgekürzt wurde. Insofern soll die Angabe „DS: lt. schriftl. Anw.“ nach Ansicht einer Krankenkasse nicht ausreichend sein, um den Anforderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) gerecht zu werden. Ist das rechtmäßig? |
Die Antwort auf diese Frage lesen Sie in der aktuellen Juli-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass g“.
(Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 25. Juli 2012)
Quelle: ID 34369460