· Fachbeitrag · Gesetzgebung
100 Tage Medikationsplan: das Wichtigste auf einen Blick
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Mit dem durch das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ (E-Health-Gesetz) neu geschaffenen § 31a Sozialgesetzbuch (SGB) V haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, seit dem 01.10.2016 gegenüber einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans (MP) in Papierform. AH gibt einen Überblick, was Sie als Apotheker dazu wissen müssen. |
Bedeutung des bundeseinheitlichen Medikationsplans
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist nicht nur bei ambulanten Patienten ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Arzneimitteltherapie. Er ist auch für die sektorenübergreifende Kommunikation über Arzneimittel bedeutsam, denn
- mehr als 20 Prozent aller Patienten einer Notaufnahme sind von Medikati-onsfehlern und unerwünschten Arzneimittelwirkungen betroffen,
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