· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen: Womit verdient die Apotheke der Zukunft ihr Geld?
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Was Apotheker leisten sollen, muss in feste Formen gegossen werden, wenn es vergütet werden soll. Derzeit herrscht viel Verunsicherung. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über die Inhalte pharmazeutischer Dienstleistungen mit der Apothekerschaft Verträge zu schließen. Die Apothekerorganisationen erheben den Anspruch, Eckpunkte und Qualitätskriterien der Dienstleistungen selbst zu definieren. Das alles geschieht vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). AH berichtet, worauf sich Apotheken einstellen müssen. |
Geplante Neuerungen durch das VOASG
Das VOASG liegt zurzeit auf Eis. Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen sind ein zentraler Inhalt im Kabinettsentwurf des VOASG aus dem Sommer 2019. Darin ist ein neuer Zuschlag von 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung für einen Fonds zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen vorgesehen. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Notdienstfonds wird dies jährlich 144 Mio. Euro einbringen. Neu ist:
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Das geplante Gesetz begründet einen Anspruch der Versicherten „auf pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern“ laut dem in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V geplanten neuen Absatz 5d. |
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