· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Marketing für pharmazeutische Dienstleistungen: Das ist rechtlich zulässig
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) hat den Anspruch der Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gesetzlich festgeschrieben. Noch sind die pDL nicht zum Selbstläufer geworden ‒ doch für die Apotheken eröffnen sich durch sie ganz neue Möglichkeiten. Insbesondere dürfen sie selbst eine Leistung für Versicherte auslösen. Damit es so weit kommt, müssen sie allerdings auf die neuen Angebote aufmerksam machen und diese nach außen kommunizieren. Hierzu soll dieser Beitrag ermutigen. |
Erweitertes Leistungsspektrum der Apotheken
Nach § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch (SGB) V haben Versicherte Anspruch auf pDL durch Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Mit dieser Regelung erweitert sich das honorierte Leistungsspektrum der deutschen Apotheken um diese Angebote:
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck: Patienten mit diagnostizierter Hypertonie erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle zwölf Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen.
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