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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    NRW: Neuer Arzneiliefervertrag setzt „Retaxfallen“ enge Grenzen

    | Rückwirkend zum 1. März 2012 wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neuer Arzneilieferungsvertrag (ALV) in Kraft treten, wonach Null-Retaxationen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen. In dem neuen ALV NRW ist vorgesehen, dass bei Retaxationen der tatsächlich entstandene Schaden die Basis für die Retaxierung ist. |

     

    Seit Herbst 2011 hat die Tendenz der Krankenkassen zugenommen, wegen zum Teil minimaler Formfehler Retaxationen auf null vorzunehmen. Besonders einige Betriebskrankenkassen (Novitas BKK, BKK vor Ort und BKK Hoesch) hatten sich in dieser Hinsicht sehr aktiv gezeigt. Dies hatte für massiven Ärger in der Apothekerschaft gesorgt, sodass sogar die Politik involviert wurde. Zumindest für die Apotheker/innen in NRW gehört diese Problematik mit dem neuen ALV bald endgültig der Vergangenheit an.

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 5. Juni 2012)

    Quelle: ID 34053720