· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Telematikinfrastruktur wird Pflicht für Apotheker
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nimmt Formen an: Am 10.07.2019 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Wer die Pläne von Jens Spahn seit einiger Zeit verfolgt, kennt die Stichworte „Gesundheits-Apps“ und „digitales Netzwerk“. Wie das Ganze jedoch umgesetzt werden soll, wird selten ausgeführt. AH bringt Licht ins Dunkel und erläutert auch den aktuellen Stand bei der in den Apotheken umzusetzenden Telematikinfrastruktur. |
Gesundheits-Apps
Von den Gesundheits-Apps sollen am meisten die Patienten profitieren. Apps zur Einnahme von Medikamenten oder als Hilfe bei der Gewichtsabnahme stehen ganz hoch im Kurs. Diese sollen von Ärzten explizit verschrieben werden und Teil der Krankenbehandlung nach § 27 Sozialgesetzbuch (SGB) V sein. Aber nicht jede App ist medizinisch geeignet. Welche Apps erfolgreiche Ergebnisse hervorbringen, soll jetzt getestet werden. Der Testdurchlauf soll ein Jahr dauern. Danach wird erneut über die Sinnhaftigkeit der Apps debattiert werden.
Digitales Netzwerk
Das „digitale Netzwerk“ umfasst einen viel größeren Bereich. Hier geht es hauptsächlich um die E-Patientenakte, das E-Rezept oder die E-Medikationspläne. Dies stellt eine Erweiterung der Regelungen zur Verwendung von elektronischen Verschreibungen für Arzneimittel auf Heil- und Hilfsmittel dar. Im Zuge der Umsetzung dieser Pläne wird das Fax überflüssig und eine Modernisierung der Technik nötig. Für die Apotheken bedeutet dies die Verpflichtung, sich bis Ende September 2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen zu lassen.
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