· Nachricht · Heil- und Hilfsmittel-Abrechnung
Die Unterscheidung zwischen Hilfs- und Pflegehilfsmitteln
| Immer wieder gibt es Probleme bei der Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die zulasten der GKV abgerechnet werden, und Pflegehilfsmitteln, die der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. Diese auf den ersten Blick schwierige Abgrenzung beruht letztlich auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen: Für die Kostenübernahme durch die GKV gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) V und für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse das SGB XI. Die Einzelheiten lesen sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 11/2013. |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 2. Dezember 2013)
Quelle: ID 42409190