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  • · Nachricht · Heil- und Hilfsmittel-Abrechnung

    Hilfsmittelverträge: Was Sie für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Krankenkassen wissen müssen

    | Die Hilfsmittelverträge nach § 127 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V werden oft direkt - also unter Ausschluss der Leistungserbringerverbände - zwischen der Apotheke und der Krankenkasse geschlossen. Wegen der Vielzahl der Leistungserbringer verwenden die Krankenkassen hierbei meistens Musterverträge. Dennoch sollten Sie die einzelnen Regelungen kennen, schon bevor Sie einen Hilfsmittelvertrag unterschreiben. Die Verträge enthalten hierbei auch üblicherweise detaillierte Abrechnungsregelungen, die der Apotheker unbedingt einhalten sollte. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2013 erläutert die Einzelheiten. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 24. Juni 2013)

    Quelle: ID 39415400