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  • · Fachbeitrag · Heilmittelwerberecht

    Gewinnspiel in einer PTA-Zeitschrift kann rechtswidrig sein

    von Dr. Simon Menke, Hamburg

    | Ein Faltblatt eines Arzneimittelherstellers, das ein Gewinnspiel beinhaltet, darf nicht einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch Technische Assistenten (PTA) beigefügt werden (Oberlandesgericht [OLG] Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az: 3 U 1429/11, Urteil unter www.dejure.org ). |

    Sachverhalt

    Ein Wettbewerbsverein hatte gegen eine Arzneimittelherstellerin geklagt. Diese hatte einer an Apothekenpersonal gerichteten Zeitschrift einen Faltprospekt über eines ihrer Präparate beigefügt. Dieser Prospekt beinhaltete auch ein Gewinnspiel, an dem die Leser nach Beantwortung weniger Fragen teilnehmen konnten. Verlost wurden unter anderem Parfümerie-Gutscheine im Wert von jeweils fünf Euro.

     

    Der Wettbewerbsverein sah hierin einen Verstoß gegen die Vorgaben aus § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Diese Vorschrift verbietet grundsätzlich die Gewährung von Zuwendungen - wie zum Beispiel von Geschenken und Gutscheinen - im Zusammenhang mit der Bewerbung von Heilmitteln. Die Beifügung des Prospekts und die Veranstaltung des Gewinnspiels stellten seiner Ansicht nach eine gegen das genannte Verbot verstoßende Werbung dar.