· Fachbeitrag · Interview
Auch nach über einem Jahr DS-GVO bestehen bei Apothekern noch Unsicherheiten
| Am 25.05.2019 jährte sich das Datum der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die befürchtete Abmahnwelle ist bislang ausgeblieben. Dennoch herrscht auch nach fast eineinhalb Jahren immer noch Unsicherheit in einzelnen Bereichen, die die DS-GVO eigentlich regeln soll. AH sprach mit RA Christian Fiedler, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, über seine Erfahrungen aus Beratungsgesprächen mit Apotheker-Mandanten sowie mit Frau Nina Saas und Herrn Oliver Vorberg, externe Datenschutzbeauftragte der SuPport GmbH, über alltägliche Problemfelder in der Apotheke. |
Datenschutzbeauftragter: ja oder nein?
Frage: Herr Fiedler, was war rückblickend betrachtet die Frage, die Ihnen im Zuge der Einführung der DS-GVO am häufigsten gestellt worden ist?
RA Christian Fiedler: Die zentrale Frage war ganz klar: Benötige ich einen eigenen Datenschutzbeauftragten oder nicht? Ganz pauschal konnte diese wichtige Frage natürlich nicht beantwortet werden. Lange Zeit war insbesondere fraglich, ob man für Apotheker grundsätzlich annehmen muss, dass die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von Gesundheitsdaten besteht.
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