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BtM-Rezepte: Wann ist die erneute Arzt-Unterschrift erforderlich?
| Ein Leser fragt: Eine Kasse akzeptiert es nicht, wenn wir ein BtM-Rezept auf Teil I und II zwar nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, aber ohne dessen erneute Unterschrift nachträglich um die gemäß § 9 Abs. 1 BtMVV erforderlichen Angaben ergänzt haben. Ist dies rechtens?“ Die Antwort darauf lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 14. Februar 2013)
Quelle: ID 37350090