· Nachricht · Leserforum
Gibt es für das Beschriften von Tablettenschachteln eine Regel?
| Den Informationsdienst „Heimversorgung“ erreichte die folgende Leseranfrage: „Ich schreibe im Heim sowohl bei den Tropfen als auch bei den Tablettenpackungen das Anbruch- und Verbrauchsdatum auf. Nunmehr wurde mir gesagt, diese Regelung gilt nur bei den Tropfen. Gibt es hierzu eine Regelung?“ |
Was § 16 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dazu regelt und was darüber hinaus gilt, lesen Sie aktuell unter www.heimversorger.de.
(Pressemitteilung von IWW und www.heimversorger.de vom 26. Juni 2012)
Quelle: ID 34079060