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  • · Nachricht · Leserforum

    Heimversorgung: Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Beschriftung von angebrochenen Insulinpatronen?

    | Ein Leser fragt: „Wir versorgen ein Heim, das vom MDK wegen fehlender Angabe des Anbruchdatums auf Insulinen gerügt wurde. Wir kontrollieren die Angabe des Anbruchdatums laufend. Dieses klappt auch. Allerdings haben wir bisher die Angabe auf der Insulinpatrone nicht kontrolliert. Nun möchte das Heim wissen, ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt.“ Die Antwort darauf lesen Sie in „Heimversorgung“ Nr. 7 /2012 unter www.heimversorger.de . |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.heimversorger.de vom 5. November 2012)

    Quelle: ID 36441030