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Verabreichung von Medikamenten durch angestelltes Personal
| Ein Apotheker fragt: „Ist es rechtlich zulässig, wenn Medikamente in Werkstätten für Behinderte durch dort angestelltes Personal (Schreiner, Gärtner etc.) nach einer Schulung durch eine Apotheke und Unterweisung durch eine Pflegekraft gestellt und an die Beschäftigten mit Behinderung abgegeben werden?“ Die Antwort erhalten Sie in „Heimversorgung“ Nr. 2/2013 unter www.heimversorger.de . |
(Pressemitteilung von „Heimversorgung“ Nr. 2/2013 unter www.heimversorger.de vom 29. April 2013)
Quelle: ID 38676710