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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Welche Anforderungen gelten für Einbaumedikamentenkühlschränke im Heim?

    | FRAGE: „In einem von mir belieferten Heim gehen allmählich die mit der Einrichtung vor Jahren gekauften Einbaumedikamentenkühlschränke kaputt. Das zur Verfügung stehende Maß ist H 55 cm, B 38 cm T 43 cm. Es gibt preisgünstige Hotelkühlschränke und teure Medikamentenkühlschränke, die die DIN 58345 erfüllen. Doch welche Anforderungen gelten für neue Kühlschränke im Heim? Was ist nötig?“ |

     

    ANTWORT: Für Heime gilt nach § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz, dass diese nur betrieben werden dürfen, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Eine ordnungsgemäße Arzneimittellagerung ist nur gegeben, wenn die Arzneimittel so gelagert werden, dass sie in ihrer Qualität nicht beeinflusst werden.

     

    Gerade Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind, bedürfen bezüglich ihrer Temperaturempfindlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Qualität dieser Arzneimittel kann also nur gewährleistet werden, wenn insbesondere eine konstante Temperatur gehalten wird. Diese Temperatur darf weder unter 2°C noch über 8°C liegen. Eine Arzneimittellagerung in einem Hotelzimmerkühlschrank ist wohl nicht zulässig, da solche Geräte die Temperatur möglicherweise nicht konstant halten können und Temperaturschwankungen wahrscheinlich nicht ausreichend registrieren. Sollte zum Beispiel zeitweilig die Innentemperatur über 8°C oder unter 2°C gelegen haben - sei es durch einen Defekt oder einen unachtsamen Mitarbeiter -, kann dies nur mittels eines Min-Max-Thermometers oder einer in den Kühlschrank integrierten Warnvorrichtung erkannt werden.

     

    Die DIN 58345 legt Standards fest, die für eine hohe Arzneimittelqualität sorgen. Daher erfüllen solche Geräte beispielsweise die folgenden Anforderungen:

     

    • Einstellbereich +2°C bis +8°C
    • Einsetzbar in Umgebungstemparaturen von +10°C bis 35°C
    • Vorgaben für zulässige Temperaturschwankungen sowie Prüfungen
    • Warnvorrichtung für Hoch- und Tieftemperaturalarm
    • Warnvorrichtung für mindestens 12 h bei Stromausfall
    • Potenzialfreier Relaiskontakt zur Alarmweiterschaltung
    • Mechanische Belastungsfähigkeit der Einbauten
    • Abschließbare Tür

     

    Hinweis | Welche Vorschriften explizit für Pflegeheime gelten, ist uns nicht bekannt. Mindeststandards müssten aber entweder im QMS des Heimes zu finden sein oder können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfragt werden. Im Internet finden sich Anbieter von Arzneimittelkühlschränken. Um nun einen Kühlschrank mit den geforderten Einbaumaßen zu finden, wird das Heim wohl direkt bei diesen Herstellern nachfragen müssen.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute “ vom 28. September 2015)

    Quelle: ID 43497668