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  • · Nachricht · Leserforum

    Wiederverwendung von Medikamenten in Heimen?

    | In dem Beitrag von Dr. Valentin Saalfrank in „Heimversorgung“ Nr. 3/2010 wird erklärt, dass Medikamente vom Altenheim wiederverwendet werden dürfen, sofern die Qualität der Lagerung der Medikamente nachgewiesen ist. Laut dem Artikel aus „Heimversorgung“ Nr. 4/2013 ist die Weitergabe von Arzneimitteln an andere Heimbewohner verboten. Dies bezieht sich aber nur auf das Eigentumsrecht der Hinterbliebenen. Sollte jedoch ein Heimbewohner bei seiner Entlassung oder seinem Verscheiden seine Medikamente dem Altenheim oder dem zuständigen Arzt hinterlassen, dürfen diese dann als Praxisbedarf im Altenheim eingelagert und weiterverwendet werden, wenn die einwandfreie Lagerung und Qualität nachgewiesen sind? Die Antwort auf diese Leserfrage lesen Sie unter www.heimversorger.de . |

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ unter www.heimversorger.de vom 3. Februar 2014)

    Quelle: ID 42467335