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  • · Nachricht · Rahmenvertrag

    Trotz der neuen Regelungen zum Formretax - Es bleiben Streitpunkte!

    | Nach wie vor sind die Apotheker mit dem Risiko einer Nullretaxation wegen bloßer Formfehler belastet. Bisher mussten die Apotheker u. a. auch unter Fehlern „leiden“, die den Ärzten beim Ausstellen einer Verordnung unterliefen. Dabei spielte es nach der bisherigen Rechtsprechung der Sozialgerichte häufig keine Rolle, dass den Krankenkassen kein wirtschaftlicher Schaden entstanden und die Arzneimittelsicherheit zu keiner Zeit gefährdet war. Dieser Rechtsauffassung sehen sich die Apotheker in der Praxis trotz der Neuregelung von § 3 Rahmenvertrag zum 01.06.2016 weiterhin ausgesetzt. |

     

    Im „Retax-Kompass“ Nr. 5/2017 erfahren Sie, was Sie als Apotheker beachten sollten - kostenlos unter www.retax-kompass.de.

     

    (Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 19.06.2017)

    Quelle: ID 44731273