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  • · Fachbeitrag · Recht

    Cannabis: Neuer Grenzwert im Straßenverkehr

    | Zum 22.08.2024 wurde der Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit bei Cannabiskonsum von 1 auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Für Fahranfänger (Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) bleibt der Wert jedoch bei Null. Ein Verstoß kostet 500 Euro (und einen Monat Fahrverbot) und bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol 1.000 Euro. Bei Fahranfängern sind es 250 Euro. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: ID 50157705