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  • · Nachricht · Recht

    Gilt das Verbot der Rezeptsammlung in der Arztpraxis auch im Rahmen der Heimversorgung?

    | Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ist nur erlaubt, soweit dabei die gesetzlichen Vorgaben für die apothekerliche und ärztliche Berufsausübung eingehalten werden. Doch in der Praxis tauchen vielfältige Verhaltensweisen zwischen Apothekern und Ärzten auf, die auf den ersten Blick als eine sinnvolle Abwicklung erscheinen, mit denen aber Patienten gezielt gesteuert werden. Solche „Modelle“ bewegen sich rechtlich im Spannungsfeld von freier Apothekenwahl und Trennung der Heilberufe untereinander. Unter www.heimversorger.de wird erläutert, ob das Rezeptsammlungsverbot in der Arztpraxis trotz ausdrücklichen Patientenwunsches auch im Rahmen der Heimversorgung gilt. |

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ unter www.heimversorger.de vom 23. Januar 2014)

    Quelle: ID 42467298