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  • · Nachricht · Recht

    Hygienestandards beim Stellen im Heim

    | Im Gegensatz zu früher dürfen nach der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Apothekenmitarbeiter nur noch in Räumen der Apotheke und nicht mehr im Heim stellen. Für das Stellen in der Apotheke gelten dabei besondere Anforderungen an die Räumlichkeiten. So muss nach § 34 und § 35 ApBetrO ein separater Herstellungsraum vorhanden sein, der ausschließlich zum Stellen genutzt wird. Die Wände und Oberflächen sowie der Fußboden dieses Raumes müssen leicht zu reinigen sein. Der Herstellungsraum muss allerdings nicht zwangsläufig innerhalb der Apotheke liegen. Es genügt, wenn er sich in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen der Apotheke befindet. Weiteres dazu lesen Sie unter www.heimversorger.de . |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.heimversorger.de vom 4. Februar 2013)

    Quelle: ID 37349970