18.12.2015 · Fachbeitrag · Recht
Keine Vermengung von ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung
| Leistungen der Apotheke werden nicht ohne Weiteres Teil einer stationären Versorgung, wenn es erst durch gesundheitliche Komplikationen zu einer Weiterbehandlung des Patienten im Krankenhaus kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.11.2014, Az. B 3 KR 12/13, Abruf-Nr. 144391 ). |
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