25.11.2014 · Fachbeitrag · Recht
Kostenerstattung nur bei Vorlage von Rezepten bzw. Bildern davon
| Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke keinen Anspruch auf Vergütung (Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.9.2014, Az. S 23 KR 1221/13, Urteil unter www.dejure.org ). |
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