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  • 09.08.2024 · Fachbeitrag · Recht kurz

    Online-Plattform darf nicht ungefragt Partnerapotheken vorschlagen

    | Anbieter telemedizinischer Leistungen dürfen nicht öffentlich – z. B. auf einer Website – auf „Partnerapotheken“ hinweisen, bei denen Patienten ihre Rezepte einlösen können. Dies stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (Landgericht [LG] Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2024, Az. 38 O 174/23). |