· Nachricht · Recht kurz
Zur Rechtswidrigkeit eines Apotheken-Lieferservices an Sonn- und Feiertagen
| Die Lieferung von Medikamenten durch Fahrradboten an Sonn- und Feiertagen verstößt gegen § 3 Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. kann gegen eine auf dieser Grundlage erlassene Schließungsanordnung verstoßen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.01.2024, Az. 6 U 65/23). |
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 50056695