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  • · Nachricht · Recht kurz

    Zur Rechtswidrigkeit eines Apotheken-Lieferservices an Sonn- und Feiertagen

    | Die Lieferung von Medikamenten durch Fahrradboten an Sonn- und Feiertagen verstößt gegen § 3 Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. kann gegen eine auf dieser Grundlage erlassene Schließungsanordnung verstoßen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.01.2024, Az. 6 U 65/23). |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50056695