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Die Apotheke und das neue Antikorruptionsgesetz
| Das zum 1. Januar 2016 geplante neue „Antikorruptionsgesetz“ sieht Straftatbestände vor, von denen auch Apotheker betroffen sind. Nach wie vor bleibt die Unterscheidung schwierig, wo erlaubte Kooperation aufhört und wo strafbare Korruption beginnt. Hierzu ein aktueller Überblick im „WBA Wirtschaftsbrief Apotheken“. |
(Pressemitteilung des „WBA Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 3. Dezember 2015)
Quelle: ID 43740438