· Fachbeitrag · Strafrecht
Die neuen Antikorruptionsparagrafen werden „scharf gestellt“: Das sollten Apotheker wissen
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Nach zähem Ringen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 14. April 2016 das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ (Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen) beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde entschärft - und davon profitieren in erster Linie die Apotheker. |
Kern des Antikorruptionsgesetzes
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen - die §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) - bilden den Kern des neuen Antikorruptionsgesetzes. Die neuen Vorschriften betreffen Personen, die Vorteile dafür gewähren, dass ein Angehöriger eines Heilberufs
- bei der Verordnung von Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln oder Medizinprodukten,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig