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Erleichterter Nachweis des Abrechnungsbetrugs bei Apothekengeschäften
| Für den Nachweis eines Abrechnungsbetrugs bei Apotheken muss weder ein konkreter Irrtum noch ein konkreter Schaden bei den betroffenen Krankenkassen festgestellt werden (zur Kommentierung des aktuellen BGH-Urteils siehe die aktuelle Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2015 kostenlos unter www.ct-retax-kompass.de ). |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 24. September 2015)
Quelle: ID 43571745